( AngG § 27 Z 1 ) Hat ein Arbeitnehmer einen Entlassungstatbestand gesetzt (hier: Untreue durch Nachahmung der Unterschrift des kontrollberechtigten Filialleiter-Stellvertreters), wird die während des Urlaubs des Arbeitnehmers ausgesprochene Entlassung mit dem an der Wohnanschrift erfolgten ergebnislosen Zustellversuch wirksam, obwohl den Arbeitnehmer im Allgemeinen keine Pflicht zur Bekanntgabe seines Aufenthalts im Urlaub trifft.