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BGBl I 1998/103

Betriebswichtige GesetzeARD 4952/7/98 Heft 4952 v. 31.7.1998

Bundesgesetz über die Kammern der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftskammergesetz 1998 - WKG), mit dem das HKG aus dem Jahre 1946 ersetzt wird. Das neue Gesetz enthält insbesondere folgende Neuregelungen:

- Der Wirkungsbereich der Sektionen wird nicht mehr durch das Gesetz, sondern durch eine Verordnung des Kammertages festgelegt (§ 13 WKG).

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