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Änderung der ARG-VO

Betriebswichtige GesetzeARD 4952/1/98 Heft 4952 v. 31.7.1998

Verordnung der BMAGS; BGBl II 1998/242, ausgegeben am 29. 7. 1998

1. Dem Abschn. XV wird folgende Z 10 angefügt:

„10. Ärzte für Allgemeinmedizin, Zahnärzte und Dentisten

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