Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend ein Förderungsprogramm zur Sicherung ausreichender Berufsausbildungsmöglichkeiten (Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) erlassen wird, mit dem die Regierungsvorlage 1153 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP (ARD 4935/1/98) durch Bestimmungen betreffend Ausbildungsprojekte, Landesprojektgruppen, Lehrgänge und Lehrlingsstiftungen erweitert wurde. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Platzes in einem Lehrgang ist ein positiver Abschluss der 8. oder 9. Schulstufe, eines Platzes in einer Lehrlingsstiftung die Erfüllung der Schulpflicht 1998 bzw. 1999. BGBl I 1998/91, ausgegeben am 21. 7. 1998.