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Zugehörigkeit von Kapitalanteilen zum notwendigen Betriebsvermögen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4950/29/98 Heft 4950 v. 24.7.1998

BMF v. 30.06.1998

Wirtschaftsgüter gehören ohne Rücksicht auf die subjektive Einstellung des Eigentümers und eine bilanzmäßige Erfassung im Geltungsbereich des § 4 Abs 1 EStG zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betriebszweck unmittelbar dienen oder den Betriebszweck in besonderer Weise fördern, bzw. zum notwendigen Privatvermögen, wenn dies nicht der Fall ist.

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