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FinStrG § 22 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 4950/27/98 Heft 4950 v. 24.7.1998

( FinStrG § 22 Abs 1 ) Bei Zusammentreffen von Finanzvergehen mit gerichtlich strafbaren Handlungen anderer Art ist die Verhängung gesonderter Strafen (Strafkumulierung) vorgesehen. OGH 12 Os 144/97 v. 04.12.1997. (ÖStZB 1998/461, Heft 13)

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