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Verjährung der Rückforderung von Übergenüssen

BetriebswichtigesARD 4948/22/98 Heft 4948 v. 17.7.1998

( ABGB § 1486 Z 5, § 1431 ) Die Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung von irrtümlich zuviel gezahltem Arbeitsentgelt ist analog § 1486 Z 5 ABGB zu beurteilen. Diese Ansprüche unterliegen daher der kurzen Verjährungsfrist von 3 Jahren.

OGH 9 Ob A 157/97x v. 26.11.1997

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