vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ZPO § 235 Abs 5

BetriebswichtigesARD 4947/44/98 Heft 4947 v. 14.7.1998

( ZPO § 235 Abs 5 ) Nach zulässiger Richtigstellung der Parteienbezeichnung in der Klage kommt dem Rechtssubjekt, dessen Name unrichtigerweise verwendet wurde, im Verfahren keine Parteistellung mehr zu. OGH 8 Ob A 175/97m v. 30.10.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte