vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 137, EGV Art 59

SozialversicherungARD 4947/26/98 Heft 4947 v. 14.7.1998

( ASVG § 137, EGV Art 59 ) Eine nationale Regelung, nach der ein Träger der sozialen Sicherheit eines Mitgliedstaates einem Versicherten die pauschale Kostenerstattung für eine Brille mit Korrekturgläsern, die dieser bei einem Optiker in einem anderen Mitgliedstaat gekauft hat, mit der Begründung versagt, dass der Erwerb medizinischer Erzeugnisse im Ausland der vorherigen Genehmigung bedarf, verstößt gegen Art 30 und 36 EG-Vertrag (vgl. hinsichtlich Zahnbehandlung, ARD 4930/10/98). EuGH Rs. C-120/95 v. 28.04.1998, Fall Decker. (SWK 17/1998)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte