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Prozess- und Parteifähigkeit des Betriebsrates nach Betriebseinstellung

ArbeitsrechtARD 4946/12/98 Heft 4946 v. 10.7.1998

( ArbVG § 62, § 62a ) Ist ein Betriebsrat zu Beginn eines Verfahrens prozess- und parteifähig, bleibt er dies auch im Falle der Betriebseinstellung oder bei Eintritt seiner Funktionsunfähigkeit während des Verfahrens.

OGH 8 Ob A 219/97g v. 13.11.1997

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