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Abgabenrechtliche Haftung bei Gesellschaftsführung durch Prokuristen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4945/20/98 Heft 4945 v. 7.7.1998

( BAO § 80, § 9 ) Ein aus handelsrechtlichen Gründen bestellter Geschäftsführer haftet auch dann für die Nichtverbuchung von Umsätzen, wenn zur handels- und finanzrechtlichen Führung des Unternehmens ein Prokurist eingesetzt wird.

VwGH 98/13/0057 v. 22.04.1998

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