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Bemessung des Arbeitslosengeldes nach dem Arbeitsverdienst

SozialversicherungARD 4945/15/98 Heft 4945 v. 7.7.1998

( AlVG § 1 lit d, e, g und h, § 21, ASVG § 198 ) Bei Personen, die nicht auf Grund eines Dienst-, Lehr- oder Heimarbeitsverhältnisses (hier: im Rahmen beruflicher Maßnahmen der Rehabilitation) arbeitslosenversichert beschäftigt sind, ist das Arbeitslosengeld nach dem Arbeitsverdienst zu bemessen, auch wenn dieser nicht unter den Entgeltbegriff des ASVG fällt.

VwGH 94/08/0254 v. 12.05.1998

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