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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für trotz Verfall zugesprochene Kündigungsentschädigung

BetriebswichtigesARD 4943/22/98 Heft 4943 v. 30.6.1998

( ABGB § 1162b und d, IESG § 1 Abs 2 ) Betreffend verfallene Entgeltansprüche besteht auch dann kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, wenn im Titelprozess der Verfall nicht eingewendet wurde. Zu den dem Verfall unterliegenden Entgeltansprüchen zählen auch entgehende Einnahmen aus Trinkgeldern von dritter Seite.

OGH 8 Ob S 234/97p v. 12.03.1998

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