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UStG § 6 Abs 1 Z 9 lit d, 6. RL 77/388/EWG

Lohnsteuer und AbgabenARD 4943/18/98 Heft 4943 v. 30.6.1998

( UStG § 6 Abs 1 Z 9 lit d, 6. RL 77/388/EWG ) Die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (hier: des Roulettespiels) darf nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist. EuGH Rs. C-283/95 v. 11.06.1998, Fall Fischer.

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