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AVRAG § 3 Abs 1

ArbeitsrechtARD 4943/8/98 Heft 4943 v. 30.6.1998

( AVRAG § 3 Abs 1 ) Schließt eine Kaufhauskette in ihren Verkaufsstätten ihre technischen Kundendienstabteilungen und lässt sie die Kundendienste zentral von einem Fremdunternehmen ausführen, das weder Arbeitsmittel noch Personal übernimmt, liegt kein Betriebsübergang vor. Bundesarbeitsgericht/BRD 8 AZR 243/95 v. 22.01.1998. (NZA 1998/536, Heft 10)

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