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Betriebseigenschaft bei Verteilung eines Unternehmens auf verschiedene Standorte

ArbeitsrechtARD 4943/5/98 Heft 4943 v. 30.6.1998

( ArbVG § 34 ) Ein der Hauptverwaltung eines Unternehmens unterstellter Standort ist mangels Einheit der Organisation und eines einheitlichen Betriebszweckes weder als Betrieb im Sinne des § 34 Abs 1 ArbVG anzusehen, noch im Sinne des § 35 ArbVG einem selbständigen Betrieb gleichzustellen.

OGH 8 Ob A 276/97i v. 16.10.1997

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