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Keine Erstattung von Sonderbeiträgen für geleistete nicht gebührende Sonderzahlungen

SozialversicherungARD 4942/17/98 Heft 4942 v. 26.6.1998

( ASVG § 49 Abs 2, § 54, § 69 ) Hat ein Dienstgeber an seine Dienstnehmer Sonderzahlungen entsprechend einer früheren Rechtsansicht der Gebietskrankenkasse betreffend Aliquotierung von Sonderzahlungen geleistet, kann er nach Änderung dieser Rechtsansicht entsprechend neuer VwGH-Judikatur, die geleisteten Sonderbeiträge auch dann nicht zurückverlangen, wenn die Sonderbeiträge unter Vorbehalt geleistet worden sind.

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