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Verlust des Fortsetzungsanspruchs nach unwirksam aufgelöstem Dienstverhältnis

ArbeitsrechtARD 4941/16/98 Heft 4941 v. 23.6.1998

( ABGB § 863, § 1497 ) Der Fortsetzungsanspruch eines Vertragsbediensteten hinsichtlich seines unwirksam aufgelösten Dienstverhältnisses erlischt, wenn er diesen nach klagsweiser Geltendmachung und einer Ruhensvereinbarung wegen Vergleichsverhandlungen nach Scheitern dieser Vergleichsverhandlungen nicht zügig fortsetzt.

OGH 9 Ob A 270/97i v. 05.11.1997

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