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ABGB § 863

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4939/27/98 Heft 4939 v. 16.6.1998

( ABGB § 863 ) Bezieht sich nach dem Vorwurf des erbosten Arbeitgebers „solche Leut wie dich kann ich nicht brauchen, kannst dich gleich nach Hause schleichen“ die Äußerung des Arbeitnehmers „na gut, dann fahr' ich eben nach Hause“ ausschließlich auf die Erbringung weiterer, die Rückfahrt beträchtlich verzögernder Ladetätigkeiten, was insgesamt zu einer unzumutbaren Gesamtarbeitsleistung des Arbeitnehmers an diesem Arbeitstag und in der ganzen Arbeitswoche geführt hätte, kann dies nicht als schlüssige Erklärung eines vorzeitigen Austritts gewertet werden. OLG Wien 9 Ra 315/97b v. 23.01.1998, Revision unzulässig.

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