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Witwenpension und Leistungen zum Unterhaltsbedarf

SozialversicherungARD 4938/14/98 Heft 4938 v. 9.6.1998

( ASVG § 258 Abs 4 ) Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Witwenpension einer geschiedenen Ehefrau kommt es bei der Leistung des Unterhalts nicht auf den Unterhaltsanspruch, sondern nur auf tatsächliche regelmäßige Leistungen zum Unterhaltsbedarf an.

OGH 10 Ob S 202/97x v. 19.08.1997

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