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AZG § 10, ABGB § 879

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4937/37/98 Heft 4937 v. 3.6.1998

( AZG § 10, ABGB § 879 ) Eine Vereinbarung über ein Überstundenpauschale findet ihre Grenze in den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des AZG betreffend die Überstundenentlohnung sowie gegebenenfalls des ARG betreffend die Feiertagsentlohnung. ASG Wien 24 Cga 26/95h v. 02.10.1997, rk.

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