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Dienstwohnungen von Forstangestellten - Bewertung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4937/18/98 Heft 4937 v. 3.6.1998

( BewG § 32 Abs 4, § 46 ) Dienstwohnungen von Forstangestellten in Wirtschaftsgebäuden einer Forstwirtschaft zählen nur dann zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie einem forstwirtschaftlichen Zweck dienen.

VwGH 96/15/0146 v. 20.02.1998

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