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Arbeitnehmerbegriff im Gemeinschaftsrecht

ArbeitsrechtARD 4937/2/98 Heft 4937 v. 3.6.1998

( VO (EWG)Nr 1408/71 ) Einem Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat, der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, wo er als Arbeitnehmer beschäftigt war und anschließend Sozialhilfe bezog, kommt die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der VO (EWG)Nr 1408/71 zu, wenn er, und sei es auch nur gegen ein einziges Risiko, pflichtversichert oder auch freiwillig versichert ist.

EuGH Rs. C-85/96 v. 12.05.1998, Fall Sala

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