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UmgrStG § 12 Abs 2 Z 3

Lohnsteuer und AbgabenARD 4934/31/98 Heft 4934 v. 19.5.1998

( UmgrStG § 12 Abs 2 Z 3 ) § 12 Abs 2 Z 3 Umgründungssteuergesetz ist auch dahingehend als anwendbar anzusehen, dass mehrere Anteilsinhaber ihre Minderheitsanteile gebündelt auf einen Stichtag in eine Körperschaft einbringen, die dadurch in Summe die Mehrheit der Stimmrechte erlangt (vgl. BMF v. 20. 1. 1995). BMF v. 07.04.1998.

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