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Verschlechternde Versetzung und Zustimmung des Betriebsrats

ArbeitsrechtARD 4934/20/98 Heft 4934 v. 19.5.1998

( ArbVG § 101 ) Wird ein Schadensreferent einer Versicherung wegen Gesundheitsgefährdung durch Bildschirmarbeit unter insgesamt verschlechternden Bedingungen ins Kundenbüro versetzt, ist diese Versetzung unwirksam, auch wenn der Betriebsrat der Meinung ist, dass keine verschlechternde Versetzung vorliegt.

OGH 9 Ob A 372/97i v. 25.02.1998

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