vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AlVG § 46 Abs 3 Z 2

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4933/23/98 Heft 4933 v. 15.5.1998

( AlVG § 46 Abs 3 Z 2 ) Für den Beginn des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommt es auf die persönliche Geltendmachung im Sinne des § 46 Abs 1 AlVG an. Eine Rückwirkung kommt dieser Geltendmachung zu, wenn sie verspätet erfolgt, weil der Arbeitslose zwecks Geltendmachung von Arbeitslosengeld an einem Amtstag bei der regionalen Geschäftsstelle vorgesprochen hat, der der auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit nächstfolgende Amtstag ist; in diesem Fall gebührt das Arbeitslosengeld bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. VwGH 97/08/0583 v. 17.02.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!