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Steuerbegünstigung von gemeinnützigen deutschen Vereinen in Österreich

Lohnsteuer und AbgabenARD 4933/16/98 Heft 4933 v. 15.5.1998

( ErbStG § 8 Abs 3, BAO § 34, DBA-BRD, EG-V Art 52 ) Ein in Deutschland als gemeinnützig eingetragener Verein genießt hinsichtlich eines in Österreich angetretenen Legats nur dann Steuerbegünstigung, wenn er in Österreich überwiegend tätig ist.

VwGH 97/16/0400 v. 19.02.1998

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