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Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Betriebswichtige GesetzeARD 4933/1/98 Heft 4933 v. 15.5.1998

Auszug aus der Richtlinie 98/24/EG des Rates v. 7. 4. 1998, Amtsblatt der EG, Abl Nr L 131, ausgegeben am 5. 5. 1998

Ziel und Geltungsbereich

Mit dieser Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis spätestens 5. 5. 2001 umzusetzen ist, werden Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Wirkungen von am Arbeitsplatz vorhandenen chemischen Arbeitsstoffen oder auf Grund von Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen festgelegt.

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