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Anordnung von branchenüblichen und betriebsüblichen Überstunden

ArbeitsrechtARD 4932/6/98 Heft 4932 v. 12.5.1998

( AZG § 6, ABGB § 1153, § 863, GewO § 82 lit f ) Eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden im Rahmen des AZG kann sich auch aus einer Betriebsübung bzw. aus der Branchenüblichkeit (hier: für Monteure einer Installationsfirma) ergeben.

OGH 9 Ob A 31/98v v. 01.04.1998

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