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BAG § 15 Abs 4

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4931/42/98 Heft 4931 v. 8.5.1998

( BAG § 15 Abs 4 ) Bei Lehrlingen kann der Austrittsgrund des ungebührlichen Vorenthaltens des Entgelts regelmäßig auch dem Tatbestand der gröblichen Vernachlässigung der Pflichten des Lehrberechtigten im Sinne des § 15 Abs 4 lit b BAG unterstellt werden. Es muss sich aber demgemäß um eine gröbliche Pflichtenvernachlässigung handeln. OLG Graz 7 Ra 109/97x v. 11.09. 1997. (ZAS Jud 2/1998)

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