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Todfallsabfertigung für Kinder in Ausbildungsverhältnissen (Doktoratstudium)

ArbeitsrechtARD 4931/12/98 Heft 4931 v. 8.5.1998

( AngG § 23 Abs 6, Bau-KV ) Die erhöhte Todfallsabfertigung nach dem KV f. Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie (Bau-KV) steht gesetzlichen Erben auch dann zu, wenn sie noch deswegen unterhaltsberechtigt sind, weil sie an ihr Diplomstudium ein Doktoratstudium angeschlossen haben und dieses als „Ausbildungsverhältnis“ im Sinne des § 13 Z 4 Bau-KV aufzufassen ist.

OGH 9 Ob A 240/97b v. 11.02.1998

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