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KV-Bau

Betriebswichtige GesetzeARD 4928/4/98 Heft 4928 v. 24.4.1998

(KV-Bau) Die KV-Löhne für die Beschäftigten in Baugewerbe und -industrie werden ab 1. 5. 1998 um 2% erhöht. Die Laufzeit ist mit 30. 4. 1999 befristet.

Der Stichtag für die Konsumation von Zeitausgleichstunden wird vom 15. 2. auf den 31. 3. verlegt, die Höhenzulage neu gestaltet, die Einbindung der Lehrlinge in die Jahresarbeitszeitmodelle an die Novelle des KJBG angepasst; weiters werden die Regelungen der Pausen für Lkw-Lenker verbessert. (WrZ v. 23. 4. 1998)

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