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Mietzinsanhebung bei Personengesellschaften

BetriebswichtigesARD 4926/14/98 Heft 4926 v. 15.4.1998

( MRG § 12a Abs 3, § 46a ) Bei einer Personengesellschaft ist der eine Mietzinsanhebung rechtfertigende Tatbestand des „Machtwechsels“ erst dann erfüllt, wenn sich die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter um mehr als 50% geändert haben.

OGH 5 Ob 432/97h v. 25.11.1997

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