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Keine Beschäftigungsbewilligung für bloße Witwenpensionsbezieherin

ArbeitsrechtARD 4926/1/98 Heft 4926 v. 15.4.1998

( AuslBG § 4 Abs 7 ) Eine Ausländerin hat auch dann keinen Anspruch auf eine Beschäftigungsbewilligung außerhalb bestehender Kontingente, wenn sie eine österreichische Witwenpension bezieht.

VwGH 97/09/0251 v. 21.01.1998

Der Bezug einer Pension (hier: Witwenpension) stellt - soweit nicht der Fall einer Bevorschussung derartiger Leistungen vorliegt - keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung dar.

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