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Arbeitsgerichtliche Prozessführung im Schuldenregulierungsverfahren eines Arbeitnehmers

BetriebswichtigesARD 4925/16/98 Heft 4925 v. 10.4.1998

( KO § 187 ) Ein Arbeitnehmer, der einem Schuldenregulierungsverfahren unterliegt, kann mit Zustimmung des Konkursgerichts auch die pfändbaren Teile seines Arbeitseinkommens einklagen, ist aber nicht zur Empfangnahme derselben berechtigt.

OGH 9 Ob A 39/97v v. 28.05.1997

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