( ErbStG § 15 Abs 1 Z 7 ) Fällt der Veräußerungserlös aus einer von der Mutter dem Sohn - mit der Auflage eines lebenslänglichen Wohnrechts bzw. der Tragung der Mietkosten für eine Ersatzwohnung - geschenkten Liegenschaft nach dem Tod des Sohnes an die Mutter zurück und übersteigen die kapitalisierten Wohnungskosten den Einheitswert des Grundstückes um ein Vielfaches, unterliegt der gesamte Veräußerungserlös aus dem Grundstücksverkauf durch den Sohn neuerlich der Erbschaftssteuer.