vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 27, GewO § 82

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4924/29/98 Heft 4924 v. 7.4.1998

( AngG § 27, GewO § 82 ) Ist ein Arbeitnehmer, der in einem Anfall von Eifersuchtsparanoia seine Ehefrau schwer verletzt hat, auf Grund seiner Geisteskrankheit oder -schwäche unfähig, die Tragweite eines bestimmten Geschäftes einzusehen, spricht man von partieller Geschäftsunfähigkeit. Eine ihm gegenüber abgegebene Entlassungserklärung ist unsanierbar unwirksam. ASG Wien 31 Cga 46/96b v. 14.04.1997, rk.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte