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Quoad sortem-Übertragung eines Mitunternehmeranteiles gemäß Art IV UmgrStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 4924/18/98 Heft 4924 v. 7.4.1998

BMF v. 20.02.1998

Ein Mitunternehmeranteil an der OHG 1 soll mit allen damit verbundenen Rechten, jedoch bloß dem Werte nach (quoad sortem) in das Vermögen der OHG 2 nach Art IV Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) übertragen werden.

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