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GrEStG § 17 Abs 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4923/47/98 Heft 4923 v. 3.4.1998

( GrEStG § 17 Abs 2 ) War Zweck einer als Sale-and-lease-back-Vertrag über eine Liegenschaft bezeichneten Vereinbarung keineswegs ein Übergang von Grundstücken, der nach den Zielsetzungen des Grunderwerbsteuergesetzes abgabepflichtig ist, sondern dient die Vereinbarung der langfristigen Finanzierung eines Investitionsprojektes - wobei dem in wirtschaftlicher Hinsicht als Kreditgeber zu betrachtenden Vertragspartner zur Sicherung des Kredites das Eigentum an der Liegenschaft übertragen und nach Erfüllung des (durch 2 getrennte Vereinbarungen abgeschlossenen) Rechtsgeschäftes vom „Leasingnehmer“ wieder seine vormalige Rechtsstellung erlangt wird -, wurde mit diesen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang abgeschlossenen Vereinbarungen ein an sich der Grunderwerbsteuer unterliegendes Rechtsgeschäft abgeschlossen, gleichzeitig aber dieser Vorgang wieder rückgängig gemacht. Für den vorliegenden „Leasingvertrag“ sind daher die Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung der Steuer nach § 17 Abs 2 GrEStG erfüllt. VwGH 97/16/0345 v. 21.01.1998. (Bescheid aufgehoben)

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