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EStG § 47, § 23, UStG § 2 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4923/43/98 Heft 4923 v. 3.4.1998

( EStG § 47, § 23, UStG § 2 Abs 1 ) Ein Anstellungsvertrag, der nicht dem Willen der Parteien entsprochen und nur der Vortäuschung eines Angestelltenverhältnisses (Scheindienstverhältnis) - insbesondere gegenüber den österreichischen Abgabenbehörden - gedient hat, ist gemäß § 23 Abs 1 BAO für die Abgabenerhebung von zugeflossenen Provisionen und Ausschüttungen ohne Bedeutung. VwGH 96/14/0099 v. 16.12.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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