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BAO § 236

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4923/34/98 Heft 4923 v. 3.4.1998

( BAO § 236 ) Die in der Kfz-Versicherungsprämie enthaltene Versicherungssteuer kann Personen, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht ausreichen, um wenigstens die fixen Kosten des Kfz pünktlich zu begleichen, auch dann nicht wegen Unbilligkeit nachgesehen werden, wenn sie das Kfz unbedingt beruflich benötigen. VwGH 91/17/0098, 0099 (vormals 87/17/001, 0012) v. 27.10.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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