vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 175 Abs 3 Z 4

SozialversicherungARD 4923/16/98 Heft 4923 v. 3.4.1998

( ASVG § 175 Abs 3 Z 4 ) Arbeiten außerhalb des eigenen land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes sind nur dann geschützt, wenn sie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für einen anderen land-(forst-)wirtschaftlichen Betrieb verrichtet werden; nicht geschützt sind Arbeiten für Nichtlandwirte, selbst wenn sie als Gegenleistung für die Mithilfe im eigenen Betrieb erfolgen. LG Feldkirch 34 Cgs 171/96 v. 05.09.1996. (ZAS Jud. 1/1998)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte