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NÖ BauO § 14 Abs 1, KO § 46 Abs 1 Z 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4921/40/98 Heft 4921 v. 27.3.1998

( NÖ BauO § 14 Abs 1, KO § 46 Abs 1 Z 2 ) Die Frage, wann ein Bescheid über eine Bauplatzerklärung zu ergehen hat bzw. zu ergehen gehabt hätte, ist für die Frage, ob der Abgabentatbestand für die Aufschließungsabgabe verwirklicht ist, ohne Bedeutung.

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