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AZG § 1 Abs 2 Z 8, ABGB § 863, § 1158

ArbeitsrechtARD 4921/12/98 Heft 4921 v. 27.3.1998

( AZG § 1 Abs 2 Z 8, ABGB § 863, § 1158 ) Leitet ein Arbeitnehmer im Wesentlichen eigenverantwortlich den in Form einer Tochtergesellschaft geführten Betrieb des Arbeitgebers in Österreich, findet das AZG auf ihn als leitender Angestellter keine Anwendung.

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