vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berücksichtigung von EuGH-Entscheidungen bei Auslegung nationaler Rechtsvorschriften

BetriebswichtigesARD 4920/14/98 Heft 4920 v. 24.3.1998

( LGVÜ Art 5, ABGB § 1220 ) Auch bei fehlender Sachrechtsvereinheitlichung sind Begriffe (hier: der Begriff „Unterhaltssachen“, unter den auch der Ausstattungsanspruch in § 1220 ABGB fällt), die in den Abkommen von Lugano und Brüssel betreffend Zuständigkeit der Zivilgerichte verwendet werden, „vertragsautonom“ auszulegen.

OGH 3 Nd 506/97 v. 28.08.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte