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Betriebsübergang nach Betriebsschließung

ArbeitsrechtARD 4920/4/98 Heft 4920 v. 24.3.1998

( AVRAG § 3 Abs 1 ) Ein Betriebsübergang liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmer, der seinen Kleinbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen schließt, mit seinem Know-how unter Wechsel von Firmennamen und Geschäftslokal seine Unternehmertätigkeit fortsetzt.

OLG Wien 7 Ra 331/97s v. 21.01.1998

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