( ArbVG § 101, DO.A § 32, § 33, § 36 ) „Degradierung“ eines unkündbaren Angestellten. Besprechung von Dr. Bernhard W. Gruber, Wien, zur Entscheidung OGH 8 Ob A 211/95 v. 14. 9. 1995 = ARD 4734/19/96. Auch wenn ein „gewöhnlicher“ Arbeitgeber keine vertragsändernde Versetzung verfügen kann, bietet sich ihm die Möglichkeit, eine auf den Entlassungstatbestand der Untreue gestützte Änderungsentlassung auszusprechen. (ZAS 1998/18, Heft 1)