In einem Ministerialentwurf des BMAGS für eine 23. GSVG-Novelle, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl abzuwarten bleibt, sind zahlreiche Änderungen und Ergänzungen des Sozialversicherungsrechts, die großteils der Rechtsbereinigung, der Verbesserung der Praxis bzw. der Anpassung an die Rechtsentwicklung innerhalb der Sozialversicherung dienen sollen, vorgemerkt.