( EStG § 23, § 22 Z 1 ) Berät ein Konsulent bei der Akquirierung von Kunden für Verlustbeteiligung diese auch steuerlich hinsichtlich ihrer Steuererklärung, ist diese Tätigkeit damit noch nicht wirtschaftstreuhänderähnlich.
VwGH 95/13/0051 v. 26.11.1997