Ministerialentwurf v. 9. 3. 1998, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl abzuwarten bleibt
Im Einzelnen sind folgende Neuregelungen und -formulierungen hervorzuheben:
Ministerialentwurf v. 9. 3. 1998, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl abzuwarten bleibt
Im Einzelnen sind folgende Neuregelungen und -formulierungen hervorzuheben: